Kandora Software Entwicklung. Allgemeine Geschäftsbedienungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines. 
 
1.1

Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten bei allen Internet-Diensten, deren Inhaber "Kandora Software Entwicklung" ist.
 

1.2

"Kandora Software Entwicklung" kann keinerlei Garantie für die Richtigkeit von:   
- Kleinanzeigen,
- Daten und Informationen in dem Firmenkatalog,
- Artikeln und  
- Werbungen übernehmen.
 

1.3

Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Eintrags geltenden Preise, die "Kandora Software Entwicklung" veröffentlicht hat. 
 

1.4

Der Eintrag ist für den Nutzer zunächst unverbindlich. Mit der Veröffentlichung des Firmeneintrags und der Bestätigung durch den Nutzer kommt ein Vertrag zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen keinerlei Kosten für den Nutzer. 
 

1.5

Nach Wunsch erhält der Nutzer eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. 
 

1.6

Die Dauer der Veröffentlichung des Datenbankeintrags in dem Firmenkatalog beträgt ein Jahr.
  

1.7

Es gibt keine automatische Vertragsverlängerung. "Kandora Software Entwicklung" bietet nach Ablauf der Veröffentlichungsdauer eine Verlängerung des Firmeneintrags an. Wird diese nicht gewünscht, endet das gegenseitige Vertragsverhältnis automatisch.  
 

1.8

Die Aufnahme in den Firmenkatalog kann vom "Kandora Software Entwicklung" ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigert werden.
  

Rechte und Pflichten der Nutzer von den Internetdiensten der "Kandora Software Entwicklung". 
 
2.1

"Kandora Software Entwicklung" verpflichtet sich, alle die Firma betreffenden Änderungen jederzeit kostenlos und schnellst-möglich durchzuführen. 
 

2.2

Die ordnungsgemäße und reibungslose Funktion von Internetdiensten der "Kandora Software Entwicklung" liegt nicht ausschließlich in der Hand des Herausgebers (z.B. vorübergehende Browser- /Serverausfälle) und kann daher nicht jederzeit garantiert werden. 
 

2.3

Die Informationen über die Unternehmen basieren ausschließlich auf deren eigenen Angaben und "Kandora Software Entwicklung" kann keinerlei Garantie für die Richtigkeit übernehmen.
  

2.4

Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt "Kandora Software Entwicklung" von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.  
 

2.5

Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner Email-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographischen und (oder) erotischen Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde "Kandora Software Entwicklung" unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 6.000,00. 
 

 2.6

"Kandora Software Entwicklung" ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 2.5 unzulässig sind, ist "Kandora Software Entwicklung" berechtigt, den Inhalt zu sperren. "Kandora Software Entwicklung" wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.  
 

2.7

Der Kunde sichert "Kandora Software Entwicklung" zu, dass von Ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, "Kandora Software Entwicklung" jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von "Kandora Software Entwicklung" binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift, Email-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer. 
 

2.8

Der Kunde verpflichtet sich, von "Kandora Software Entwicklung" zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Kennwörter streng geheim zu halten und "Kandora Software Entwicklung" unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Kennwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Kennwörter Leistungen von "Kandora Software Entwicklung" nutzen, haftet der Kunde gegenüber "Kandora Software Entwicklung" auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
 

Gewährleistung 
 
3.1

Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen. 
 

3.2 

Für entgangene Gewinne, ausgebliebene Kosteneinsparungen und Vertragsverletzungen von Parteien, die sich aufgrund von Informationen aus Internetdiensten der "Kandora Software Entwicklung" ergaben, kann "Kandora Software Entwicklung" keinen Ersatz liefern. 
 

3.3

Für Schäden auf Grund unkorrekter oder fehlerhafter Angaben kann "Kandora Software Entwicklung" keine Haftung übernehmen.
 

Schlussbestimmungen. 
 
4.1

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Koblenz. "Kandora Software Entwicklung" ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von "Kandora Software Entwicklung" auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG). 
 

4.2

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.